Einwanderung nach Kanada: Was man beim Arbeitnehmerantrag für Kanada so alles falsch machen kann – Die 10 gröbsten Schnitzer, die es zu vermeiden gilt!

von Gerd Damitz

Kanada ist schon immer ein Wunschtraum für viele Deutsche gewesen, und die Anträge für einen befristeteten Aufenthalt oder zur Einwanderung sind im Steigen.

Die folgende Zusammenfassung im populären 10 Punkteformat hilft dabei, die Chancen für einen Antrag zur Einwanderung in der Arbeitnehmerklasse (skilled worker) zu steigern.

    1. Beruf ist nicht in der aktuellen Berufsliste! Wussten Sie, dass der Einwanderungsminister eine Berufsliste von nur 38 Berufen veröffentlich hat?

    2. Widersprüche in Dokumenten und Informationen oder ungenügende Dokumentation! Wussten Sie, dass das ein “sicherer” Weg zum Interview, zur Ablehnung oder zumindest für mehrmonatige Verspätungen ist?

  1. Nichteinhalten der gesetzten Einsendefrist! Wussten Sie, dass das zur Ablehnung führt, auch wenn zum Beispiel das e-mail der Einwanderungsbehörde mit der Terminsetzung nachweislich im ‘Junkmail-Folder’ gelandet ist?

  2. Unvollständiger Nachweis der Berufserfahrung: Wussten Sie, dass die Kurzberufsbeschreibung sowie die Haupt- und wesentlichen Aktivitäten der kanadischen Berufsklassifizierungsberufsbeschreibung nachgewiesen werden MÜSSEN?

  3. Falsche Berufszuordnung im kanadischen Berufsklassifizierungssystem! Wussten Sie, dass das die sichere Ablehnung eines Antrages bedeutet, falls der Einwanderungsbeamte nicht kulant ist und selber eine Zuordnung trifft?

  4. Beglaubigte Arbeitsangebote (AEO) passen nicht zum “background” des Antragstellers! Wussten Sie, dass eine kanadische Arbeitsamtgenehmigung eines Arbeitsangebots nicht automatisch anerkannt wird?

  5. Verschweigen von sogenannten Delikten, wie Trunkenheit am Steuer! Wussten Sie, dass das nicht nur zur Ablehnung eines Antrages, sondern auch zur generellen zweijährigen Einreiseverweigerung für Kanada führen kann?

  6. Keine Anfrage fuer “Substitution of evaluation” bei ungenügender Punktezahl! Wussten Sie, das der Nachweis einer hohen Etablierungschance auch bei weniger als 67 Punkten zur Antragsgenehmigung führen kann?

  7. Falsche Vorbereitung zum Englischtest! Wussten Sie, dass viele Antragsteller den Test unterschätzen und solange herausschieben, bis aufgrund der Zeitlimitierung keine Wiederholungschance besteht?

  8. Absolute Fehlerfreiheit in den Formularen des ersten Antragteils! Wussten Sie, dass jegliche Unklarheit oder zum Beispiel das Fehlen eines einzelnen Monats in der Dokumentation des Werdegangs dazu führt, dass der Antrag geschlossen und zurückgesendet wird?

Der Autor und lizenzierte Einwanderungsberater Gerd Damitz ist eine Kapazität für kanadische Einwanderungsbestimmungen. Fragen zum Artikel bitte an info@VisasCanada.com.

Deutschland-Termine:

Hamburg 12. – 15. Januar 2010
Köln 16. – 19. Januar 2010

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5 Kommentare

Dirk 4. September 2015 - 10:12

Sehr geehrter Herr Damitz,

nach jetzt schon mehrwöchigem Informationen sammeln bin ich immer noch nicht schlauer wie vorher, vielecht haben Sie eine Antwort für mich.

Welche Art von VISA oder Aufenthalts- Genehmigung benötigen wir oder müssen wir beantragen (Familie+Ich) um uns in Kanada selbstständig zu machen (entweder mit einem kleinen deutschen Spezialitäten Restaurant oder schon wie hier in Deutschland mit einem Metallbearbeitungsbetrieb ?

Schon im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe

Mit Freundlichen Grüssen
Dirk

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Gerd Damitz 5. Januar 2015 - 20:52

Liebe Leser:

Der Artikel ist schon etwas aelter, und muss aufgrund der Aenderungen zum 1. Januar 2015 aufgefrischt werden, obwohl viele Punkte trotzdem noch aktuell sind. Ich versuche es jedenfalls in diesem Monat zu tun. Neujahrsresolution :)

Fragen zum Honorar koennen nicht pauschal beantwortet werden, da jeder Antragsteller ein unterschiedliches Profil hat, und eine Vielzahl von Einwanderungsprogrammen (Federal & Provincial) zur Verfuegung stehen, die sich auch noch laufend aendern.

Allerdings koennen Sie gerne die Assessment Form auf der Webseite http://www.VisasCanada ausfuellen, und sie erhalten dann kostenlos eine Auswertung inklusive eine Kostenaufstellung des jeweiligen zustaendigen Honorar, falls ein Antrag moeglich ist.

Mit freundlichen Gruessen,

Gerd Damitz

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luntadila vueba jean-paul 3. Dezember 2014 - 21:05

sehr geehrter Hr.Damitz, ich habe einen frage andich,es ist Interessant auf Ihrer seite,machen sie bitte eine comlpetteangebote from A-Z wenn ja zu welchen preis mit freundlichen Grüßen herr luntadila vueba jean-paul

Antworten
Urban 2. Februar 2013 - 19:39

Sehr geehrter Hr. Damitz,
eine Frage hätte ich doch nach vielem lesen , es war und bleibt Interessant auf Ihrer Seite(n) . Machen Sie auch komplettangebote von A-Z ? Wenn ja zu welchen kosten?

mit freundlichen Grüssen Urban Saner mit Anhang
aus der Schweiz

Antworten
Stefanie Bill 19. Mai 2010 - 07:44

Sehr geehrter Herr Damitz,

nach zahlreichen nicht sonderlich fruchtbaren Recherchen bin ich auf ihren Beitrag gestossen. Ich möchte mich vorab für die erstklassige informative Grundinfo bedanken. Schade das ich ihren Vortrag Anfag Januar verpasst habe. Ich hätte soviele Fragen gehabt bzw. habe ich immer noch. Worum es bei mir genau geht, wäre zu Komplex hier zu erläutern!!!. Aber es Eilt!
Mit freundlichen Grüsen S. Bill aus HH

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