Kanada-Besucher – Regeln für Medikamente

von Peter Iden

Kanada MedikamenteDie kanadischen Gesetze differenzieren bei Besuchern, die an Medikamente gebunden sind, zwischen Kurzzeit- und Langzeit-Besuchern. Kurzzeit-Besucher, die nur einige Wochen in Kanada verbringen (also die meisten), dürfen ihre persönlichen Medikamente mitbringen. Medikamente für Langzeit-Besucher, d.h. solche die ein halbes Jahr oder länger in Kanada verbleiben, sind bestimmten Regeln unterworfen, die unbedingt beachtet werden müssen.

Besucher, ob als Reisende, Studenten oder Angestellte unter einem „Work Permit“ dürfen nur Medikamente für eine Zeitspanne von maximal 90 Tagen mitbringen. Dasselbe gilt für Erwachsene oder Kinder, welche zusammen mit den Besuchern nach Kanada einreisen, sowie auch für Haustiere, wenn diese auf Medikamente angewiesen sind.

Es ist äußerst wichtig, sich an diese Gesetze zu halten. Obwohl dieses äußerst selten geschieht, hat der Zoll das Mandat, Besuchern Medikamente zu entziehen, welche die gesetzliche Zeitspanne von 90 Tagen überschreiten.

Zusätzlich hat der kanadische Zoll die Aufgabe, wie in den meisten anderen Ländern, den Import bestimmter Medikamente und Drogen zu überwachen und, wenn ungesetzlich, zu verhindern und zu bestrafen.

Dazu muss erwähnt werden, dass kanadische Ärzte nur Medikamente für maximal 90 Tage verordnen dürfen. Allerdings enthalten Dauer-Verschreibungen meistens eine Wiederholung (Repeat Prescription). Drogisten und Drug Stores dürfen jedoch nur Medikamente für maximal 90 Tage an Patienten abgeben.

Verantwortlich für diese Regelung ist die Honorierung von Ärzten und Drogisten unter dem kanadischen Gesundheits-System, welches bestimmte und sehr begrenzte Beträge für jeden Besuch bei einem Arzt oder Drogisten an diese auszahlt. Das gilt natürlich nicht für Besucher, sondern nur für kanadische Staatsbürger oder als „Permanent Residents“ dokumentierte Einwanderer.

Ein Besucher in Kanada darf sich per Post weitere ärztliche Verschreibungen zuschicken zu lassen, die jedoch nicht die gesetzlich vorgeschriebenen 90 Tage überschreiten dürfen. Es ist sehr ratsam, diesen Sendungen die notwendigen Dokumente (das Rezept oder ein ärztliches Schreiben in Englisch) beizufügen oder, wenn angefragt, Dokumente wie den abgestempelten Pass, Studenten-Visum oder Einstellungs-Brief vorzuweisen.

Wichtig ist, dass sämtliche Medikamente in den Original-Verpackungen der Drogerie oder eines Krankenhauses enthalten sind, und dass ihr Inhalt klar auf dem Aufkleber beschrieben ist. Im Fall nicht verschreibungspflichtiger sowie nicht apothekenpflichtigen Mitteln sollten diese ebenfalls in ihren Original-Verpackungen bleiben und klar identifiziert sein.

Ebenso wichtig für Besucher mit Krankheiten, welche unter Umständen zu Komplikationen während ihres Aufenthaltes in Kanada führen könnten, ist eine Reise-Versicherung für jeden Auslands-Besuch abzuschließen, entweder in ihrem Ursprungs-Land oder durch eine kanadische Versicherung. Diese sollte die Möglichkeit ärztlicher Besuche oder Krankenhaus-Aufenthalte, sowie im Notfall auch den Rücktransport in das Ursprungsland des Besuchers in Betracht ziehen und enthalten.

Medikamente in Kanada, sowie ärztliche oder institutionelle Behandlungen von nicht versicherten Besuchern (in Kliniken, Krankenhäuser usw.) sind äußerst teuer, obwohl es natürlich nicht unmöglich ist, diese als Besucher in Notfällen zu bekommen.

Ein kurzer Zusatz noch zu diesem Thema: Unser “Druggist” (Apotheker) sagte mir, dass er seinen Kunden, die Kanada für mehrere Monate verlassen (wie z.B. die sogenannten “Snowbirds”, die Rentner welche jeden Winter in Florida, Arizona oder in einem anderen wärmeren Klima verbringen) bis zu 6 Monate an Medikamenten mitgeben darf, allerdings von ihren Ärzten für diese Zeitspanne verschrieben. Er sieht keinerlei Grund, warum der kanadische Zoll dieses nicht auch für Langzeit-Besucher aufgrund ihrer Erklärung bewilligen sollte. Da die maximale Besuchszeit 6 Monate beträgt (kann auf 6 weitere Monate erweitert werden) hat seine Auffassung eigentlich Sinn. Die “Health Canada” Regeln geben allerdings nur die 90 Tage vor.

Besucher in Kanada dürfen ihr Bedürfnis für 90 Tage an sogenannten „over-the-counter“ Medizinern (wie Aspirin und andere Schmerztabletten) mitbringen. Das gilt auch für Geräte wie Blutzucker-Tester, Herzschlag-Tester usw., soweit diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und keine Beihilfe von Kanadiern benötigen.

Einwohner anderer Länder dürfen ihre ärztlich verschriebenen Medikamente bei sich haben. Auf jeden Fall ist es eine gute Idee, auch Kopien der ärztlichen Verschreibungen mitzubringen.

Die Regeln für andere „medizinische“ Drogen (wie z.B. Cannabis) variieren von Provinz zu Provinz und sind teilweise sehr komplex. In Ontario ist z. B. Cannabis seit dem 17. Oktober 2018 legal, und jeder Ort hat jetzt mehrere Cannabis-Shops. 

 

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10 Kommentare

Katja Steinke 8. Dezember 2022 - 15:59

Hallo Peter, mein Sohn ist für ein Jahr “Work and Travel” in Kanada. so langsam gehen ihm seine Verschreibungspflichtigen Medikamente (Zeposia) aus und nun lauten meine Fragen: Wie und wie viel Medikamente kann ich ihm nach Kanada schicken. Muss ich nur eine Bestätigung vom Arzt und das Rezept mit senden? Muss ich die Tabletten verzollen? Gibt es eine günstige Variante, die Medikamente zu verschicken? MfG Katja

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Schmidt, Afra - Diabetesschwerpunkt Rhein-Erft 28. Juli 2017 - 15:14

Sehr geehrter Herr Iden,

Im September 2017 macht eine Patientin von uns 1 Austausch Schuljahr in Kanada.
Sie ist 16 Jahre, hat Typ-1- Diabetes und hat eine Insulinpumpe sowie ein FGM Messsystem.

Woher weiß der kanadische Zoll, welchen Quartlsbedarf die Patientin hat?
Was kann alles an Diabetesbedarf per Post gesendet werden?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

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Anki 18. Februar 2016 - 14:12

Hallo Herr Iden,
Ich plane dieses Jahr eine Rundreise (17 Tage) durch den Ostenkanadas zu machen. Aus gesundheitlichen Gründen nehme ich seit einigen Jahren das Betäubungsmittel L-Polamidon und das Antiepileptikum Lyrica. Im Internet habe ich viele Hinweise zur Einreise mit diesen Medikamenten gelesen. Da ich mir allerdings nicht sicher bin was davon korrekt ist, dachte ich schreibe ich Sie als Spezialisten mal an. Ich habe vor mir von meinem Arzt eine Bescheinigung in englischer Sprache erstellen zu lassen aus der hervor geht dass ich Schmerzpatient bin, die Dauer der Reise, die Medikation und Tagesdosis. Reicht das aus oder muss die Bescheinigung vom einem Amt hier in Deutschland unterzeichnet werden? Was muss ich bei der Mitnahme sonst noch berücksichtigen?
Herzlichen Dank Ihnen im Voraus für Ihre Mühe!
Viele Grüße
Anki

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Peter Iden 18. September 2015 - 17:11

Anti-Baby-Pillen und andere medikamente sind in Kanada kontrolliert und nur auf aerztliches Rezept oder durch eine Registrierte Kranken-Versorgerin zu bekommen. Als solches ist die Einfuhr per Post oder Courier ohne vorherige Erlaubnis verboten. Als Privat-Person eine solche Erlaubnis zu bekommen ist praktisch unmoeglich. Besucher, die solche Medikamente zum persoenlichen Gebrauch (!) mitbringen, werden allerdings kaum Schwierigkeiten mit dem Zoll bekommen. Siehe meinen vorherigen Beitrag. Es kommt natuerlich darauf an, wie lange man in Kanada als Besucher verbleibt. Ich nehme an, dass die Anti-Baby-Pillen z.B. auch in Deutschland rezeptpflichtig sind. Hier ist es so, dass z.B. Senioren, die bis zu einem halben Jahr im Sueden verbringen, von ihrem Arzt genuegend Medikamente fuer diese Zeitspanne verschrieben bekommen.

Antworten
Julia Schuhnagel 10. September 2015 - 18:33

Hallo Peter Iden,
Wie sieht es denn mit Versand von Medikamenten nach Kanada aus? Konkret geht es auch in meinem Fall um die Anti-Baby-Pille. Kann man diese ohne Probleme von Deutschland nach Kanada verschicken?

Antworten
Peter Iden 6. Juli 2015 - 18:23

“No problem”, Laura, Anti-Baby-Pillen, Sex und Kinder kriegen oder nicht, das alles ist auch in Kanada erlaubt. Falls jemand vom Zoll fragt, wird die Praesenz der Pillen im Gepaeck waherscheinlich mit einem freundlichen Laecheln bedacht.

Antworten
Laura Huber 5. Juli 2015 - 00:51

hallo Peter Iden,
Wie sieht das aus mit der Anti- Baby Pille? Wird mir die auch weggenommen? Diese muss ich ja auf jeden Fall mitnehmen…

Liebe Grüße,
Laura Huber

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Elvira Ramin 18. März 2015 - 22:15

Hallo Peter , vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort, ja ich war selbst erstaunt daß ich ihn noch gefunden habe nach so langer Zeit – er ist 87 Jahre alt und freut sich genau so wie ich auf meinen Besuch – es muss jetzt auch geschehen er ist sehr krank. So jetzt weiß ich was ich in etwa mitnehmen darf und doch habe ich noch eine Frage, Klosterfrau Melissengeist 975 ml – Mundwasser 150 ml und Korodin 100 ml ist das Ok. ? Das wären dann so ungefähr 85 Euro für Bruder und Schwägerin – Kann ich für die Kinder auch noch etwas einpacken und den Hund? Vielen Dank dann nochmals für die Antwort, ich war noch nie in Kanada oder Amerika und kenne mich überhaupt mit den ganzen Regeln nicht aus und spreche leider auch kein Englisch , so daß ich mir vorher alles in Englisch aufschreiben werde für den Zoll mit Quittungen und allem drum und dran und hoffe daß ich nichts falsch mache.Denn es wäre schade wenn man mir etwas wegnehmen würde was ich nicht mitbringen darf.Ich lese auch schon seit Wochen überall, aber es gab bis jetzt leider keine Aussage kräftigen Antworten , bis ich Ihnern geschrieben habe, noch einmal Danke und auch allerbeste Grüße Elvira Ramin

Antworten
Peter Iden 17. März 2015 - 23:34

Hallo, Elvira: Zuerst einmal mein Glueckwunsch zum Wiederfinden deines Bruders. Es ist selten, dass so etwas passiert und ueberhaupt gelingt. Was die Mitbringsel anbetrifft, sollte es da keine Probleme geben. Melissengeist sowie Korodin hat, soweit ich weiss, etwas Alkohol-Gehalt, aber nicht genug, um euer Pensum zu uebertreten. Auch fuer Mundwasser gibt es keine Beschraenkungen, aber wiederum kein Problem, denn du bringst ja nicht literweise von diesen Sachen mit. Falls ein Zoellner fragen sollte, beides sind “across the-counter remedies”. in Apotheken erhaeltlich, wie auch hier solche Medikamente in “Drug Stores” verkauft werden. Beste Gruesse, Peter Iden.

Antworten
Elvira Ramin 17. März 2015 - 20:19

Hallo, ich habe nach 62 Jahren meinen Bruder in Montreal wieder gefunden, jetzt möchte ich Ihn so schnell wie möglich besuchen, er und seine Frau haben ein paar Wünsche die ich mitbringen soll, ich bin mir aber sehr unsicher ob ich dies einführen darf und wieviel davon – sie möchten – nur 1 Tropfen Mundwasser – haben – dann Korodin gegen Kreislaufbeschwerden – und Klosterfrau Melissengeist – alles Homöopatische Sachen . Daß ich Geschenke pro Person für 44.00 Euro mitnahmen darf weiß ich , aber auch nicht mehr. Ich würde mich freuen wenn ich eine Nachricht von einem erfahrenen Kanadaspezialisten bekommen würde. MfG. Elvira Ramin

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