Kanada führt Fluggastrechte ein – bis zu 2.400$ Entschädigung

von Gary Kiemle

Air Canada PIXInsgesamt können Reisende bis zu 2.400 kanadische Dollar (ca. 1.600€) Entschädigung erhalten.
Die Regelung gilt für alle Flüge von, nach und innerhalb Kanadas – also offenbar auch für ausländische Airlines, die nach Kanada fliegen. Umsteigeverbindungen werden – wie auch in der EU – berücksichtigt. Der größte Unterschied: Es wird zwischen großen und kleinen Airlines unterschieden. Und Verspätungen durch technische Defekte dürften recht häufig von Entschädigungszahlungen ausgeschlossen werden.

Überbuchung – Boarding verweigert

Der Klassiker: Die Airline hat (bewusst) zu viele Sitze auf einem Flug verkauft, weil sie damit gerechnet hat, dass manche Reisende den Flug ohnehin nicht antreten werden. Es sind aber wider Erwarten alle Passagiere gekommen und der Flug ist somit überbucht. Fluggäste, die auf eine spätere Verbindung umgebucht werden müssen, dürfen sich über eine Entschädigung freuen, Abhängig von der Verspätung:

  • Weniger als 6 Stunden: 600$ Entschädigung
  • Zwischen 6 und 9 Stunden: 1.800$ Entschädigung
  • Mehr als 9 Stunden: 2.400$ Entschädigung

Flugverspätung in Verantwortung der Airline (ab Dezember)

Auch soll es künftig (ab dem 15. Dezember 2019) eine Entschädigung bei regulären – also nicht durch Überbuchung verursachten – Verspätungen und Flugstreichungen geben. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit: Die Entschädigung greift nur, wenn die Verspätung oder die Flugstreichung in der Verantwortung der Airline liegt. Nicht also bei höherer Gewalt (Wetter etc.) und auch nicht, wenn sicherheitsrelevante Gründe vorliegen. Was so ein sicherheitsrelevanter Grund ist, darüber lässt sich natürlich streiten, wir dürfen aber davon ausgehen, dass die Airlines auch technische Probleme dazu zählen werden!

Die Entschädigung richtet sich hier nach der Größe der Airline. Bei den Major Carriern wie Air Canada oder Westjet sollen die Zahlungen so aussehen:

  • Zwischen 3 bis 6 Stunden: 400$ Entschädigung
  • Zwischen 6 und 9 Stunden: 700$ Entschädigung
  • Mehr als 9 Stunden: 1.000$ Entschädigung

Bei kleineren Airlines (weniger als 2 Mio. Passagiere in den letzten 2 Jahren) gibt es folgende Summen:

  • Zwischen 3 bis 6 Stunden: 125$ Entschädigung
  • Zwischen 6 und 9 Stunden: 250$ Entschädigung
  • Mehr als 9 Stunden: 500$ Entschädigung

Gepäckverspätung

Airlines müssen seit Mitte Juli auch bei Gepäckverlust oder -beschädigung tief in die Tasche greifen. Der Wert soll bis zu einer Summe von 2.100$ ersetzt werden. Sämtliche bezahlte Gepäckgebühren müssen in diesen Fällen zusätzlich erstattet werden.

Weitere Leistungen

Ab sofort sind Airlines verpflichtet, die Passagiere klar und transparent auf ihre Rechte hinzuweisen. Dies ist in der EU ebenfalls der Fall und hier wird dies mit Aufstellern und Plakaten am Check-In-Schalter und Gate umgesetzt. Außerdem müssen Passagiere bei längeren Verspätungen auf dem Vorfeld versorgt werden und nach spätestens drei Stunden muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das Flugzeug wieder zu verlassen.

Ab 15. Dezember 2019 sollen die Airlines zudem verpflichtet werden, Passagiere auch auf Konkurrenz-Airlines umzubuchen. Auch werden die Airlines ab Mitte Dezember verpflichtet, bei langen Verspätungen Speisen, Getränke und ggf. Betten in Hotels bereitzustellen.

Quellen: CBC, Loyaltylobby & Reisetopia

 

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4 Kommentare

Christine Tetens 31. Juli 2019 - 12:42

Haben vom 28.5-29.5 von.22.00-zum nächsten Morgen.des 29.5.2019 um8.15 in Toronto festgesessen, um nach Edmonton weiter zu fliegen. OHNE Essensangebot alles geschlossen,da mein.Mann Diabetiker ist,war auch durch Ticket ersichtlich. Geschweige denn eine Möglichkeit zum Übernachtungen.

Antworten
Gary Kiemle 31. Juli 2019 - 12:56

Das ist wirklich eine Frechheit. Aber das ändert sich ja nun zum Glück bald!

Antworten
Peter Iden 17. Juli 2019 - 22:10

Gary, der grosse Haken (“the big if”) wird wahrscheinlich in den zahlreichen Moeglichkeiten fuer “technical problems” liegen, etwas das wir Flugpassagiere nicht bestimmen koennen oder nur durch gesetzliche Belangungen beweisen muessen. Der “goodwill” ist schaetzungs-wert, aber er ist ja nicht 100% gesetzlich festgelegt.

Antworten
Gary Kiemle 18. Juli 2019 - 08:38

Hi Peter,
da hast du sicher recht, ich denke das man erst mal Erfahrungswerte sammeln wird und dann das Gesetz nachbessern bzw. anpassen wird.
Müssen die tech. Probleme wirklich von den Passagieren nachgewiesen werden?

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