Kanadische Zollerklärung für Besucher

von Peter Iden am 5. November 2009

Kanadischer Zoll und Zollerklärung in Kanada

Was duerfen Besucher nach Kanada mitbringen? Was duerfen kanadische Rueckkehrer mitbringen? Das kanadische Zollamt nennt sich “Canadian Border Services Agency” (CBSA).

Anmerkung: Dieses sind die offiziellen Regeln der CBSA. Sie unterliegen, wie alle Zoll-Regeln, der Interpretation individueller Beamten.

Jedem Passagier wird waehrend des Fluges eine Karte gegeben, die eine kanadische Zollerklaerung ist. Es muss von jedem ausgefuellt werden, ganz gleich ob er kanadischer Staatsbuerger, Permanent Resident, Besucher oder zeitbedingt in Kanada anwesend ist (Student, langzeitlicher Besucher usw.)

Besucher und kanadische Rueckkehrer per Automobil werden vorlaeufig an den US/Kanada Grenzstationen noch muendlich befragt.

Die kanadische Zollerklaerung (CBSA Declaration Card E311).

www.cbsa-asfc.gc.ca/publications/forms-formulaires/e311-eng.pdf

Anweisung zum Ausfuellen der Zollerklaerung:

Besucher sowie Einwohner von Kanada muessen die Zollkarte vollstaendig ausfuellen und diese zusammen mit Pass und/oder Visum am Zolltresen vorzeigen.

Part A / Teil 1 = saemtliche Reisende Part B / Teil B = Besucher Part C / Teil C = Bewohner von Kanada.

Alle Reisenden 16 Jahre und aelter muessen die Zoll-Deklaration individuell unterzeichnen. Ehepaare und Familien benoetigen nur eine Sammel-Deklaration.

Die Fragen sind selbst-erklaerend. Fuer nicht Englisch sprechende Reisende kann generell eine Stewardess beim Ausfuellen behilflich sein.

Die Zollkarte muss den Wert saemtlicher ausserhalb Kanada’s gekauften Waren enthalten (inklusive Geschenke sowie in zollfreien Laeden gekaufte Waren).

Besucher duerfen persoenliches Eigentum nach Kanada bringen, ohne Zoll und Steuern darauf zu bezahlen, solange sie es nicht bei ihrer Ausreise in Kanada zurueck lassen.

Besucher duerfen Esswaren und andere Produkte fuer seinen/ihren persoenlichen Gebrauch oder als Geschenke nach Kanada einfuehren.

Es ist jedoch ratsam, nicht vom Einzelhandel verpackte Produkte oder selbst hergestellte Esswaren (besonders Fleisch- und Molkerei-Produkte) zuhause zu lassen.

Geschenke duerfen ohne Zoll oder Steuern importiert werden, solange ihr Wert unter CAD 60 PRO GESCHENK liegt. Auf Geschenke ueber CAD 60 muessen Zoll und Steuern auf den Wert bezahlt werden, der CAD 60 uebersteigt.

Besucher und Bewohner duerfen ebenfalls nur bestimmte Mengen an Alkohol und Tabak-Produkten einfuehren:

1,5 Liter Wein, ODER 1,14 Liter Alkohol, ODER 24 Flaschen/Dosen Bier (24 x 355 ml = 288 ounces = 8,5 L), 200 Zigaretten, 50 Zigarren ODER 50 Zigarillos, 200 Stangen Kautabak PLUS 200 Gramm Tabak.

Das Minimum-Alter fuer die Einfuhr von alkoholischen Getraenken ist 18 Jahre (Alberta, Manitoba und Quebec), 19 Jahre in allen anderen Provinzen und Territorien.

Die Einfuhr der folgenden Waren und Gegenstaende ist entweder eingeschraenkt, kontrolliert oder verboten: 1) Schusswaffen: Die Einfuhr von Revolvern, Pistolen und vollautomatischen Schusswaffen ist verboten. Erlaubt sind regulaere Jagdgewehre sowie Schrotgewehre mit einem Lauf von mindestens 18.5 inches (470 mm) und einer Maximumlaenge von 26 inches (660 mm).

2) Macis, Schnappmesser, Feuerwerk.

3) Drogen (jedoch keine Rezeptur-Medikamente).

4) Gefaehrdete Spezies (lebend oder Produkte aus wildem Pflanzenmaterial oder Tieren, wie z.B. Elfenbein, Korallen, Produkte aus Reptilien-Haeuten).

5) Kultureigentum (z.B. Antiquitaeten, kulturelle Objekte).

Bestimmte dieser Produkte und Waren duerfen nur mit schriftlicher Erlaubnis der “Canadian Food Inspection Agency” (CFIA) oder anderen Agenturen eingefuehrt werden. Zu diesem Zweck sind “Import Permits” (Einfuhr-Genehmigungen) benoetigt.

Besucher duerfen fuer eine Maximal-Periode von 6 Monaten in Kanada bleiben. Verlaengerung dieser Periode auf 12 Monate wird aus besonderen Gruenden bewilligt.

Einwohner von Kanada duerfen, je nach Laenge ihrer Abwesenheit, folgende Freibetraege in Anspruch nehmen:

Abesenheit von mindestens 24 Stunden: CAD 50 (Alkohol und Tabakprodukte sind nicht eingeschlossen). Sollte der Gesamtwert aller Waren CAD 50 ueberschreiten, ist der Freibetrag automatisch aufgehoben und voller Zoll plus GST wird angerechnet.

Abwesenheit von mehr als 48 Stunden: Freibetrag CAD 400 (inklusive Alkohol und Tabak).

Abwesenheit von mehr als 7 Tagen: Freibetrag CAD 750 (inklusive Alkohol und Tabak).

Nachfolgende Gueter (per Post oder Fracht) koennen in den Freibetrag eingeschlossen werden, allerdings nur bei Abwesenheit laenger als 7 Tage.

Zur Berechnung der Abwesenheits-Periode gilt nicht der Tag der Ausreise aus Kanada, sondern der naechste Tag. Der Tag der Rueckkehr nach Kanada wird mitgezaehlt.

Einwohner Kanada’s muessen auf alle Tabak-Produkte vollen Zoll und Steuern zahlen, wenn diese nicht den Vermerk tragen: “CANADA DUTY PAID – DROIT ACQUITTÉ”.

Erklaerungspflichtige Waren sind:

Fleisch und Fleisch-Produkte; Sahne, Milch, Kaese und andere Molkerei-Produkte; Pflanzen, Baeume, Schnittblumen und Pflanzenerde;(1) Holz und Holz-Produkte; Fruechte und Gemuese; (1) Haustiere, Voegel und andere lebende Tiere; (2) Federn und Daunen; Saatgut und Nuesse; Baby-Nahrung (”formula”)

(1) Einige dieser Produkte benoetigen Einfuhr-Genehmigung (2) Benoetigen Einfuhr-Genehmigung oder Impfscheine

Die kanadischen Einfuhr-Gesetze verlangen, dass saemtliche dieser Produkte auf der Zoll-Erklaerungs-Karte aufgefuehrt werden.

Im Falle einer Durchsuchung und dem Vorhandensein nicht deklarierter Waren kann eine sofortige Geldstrafe (CAD 400 pro Artikel) erhoben werden, im Erstfall maximal CAD 2,000. Nicht deklarierte Waren werden normalerweise vom Zoll konfisziert.

Offizielle Informations-Quellen (in Englisch):

http://cbsa.gc.ca/publications/pub/bsf5082-eng.html

Geldfragen:

Es gibt keine Begrenzung der Geldsummen, die man nach Kanada mitbringen darf oder aus Kanada ausfuehrt. Summen ueber CAD 10,000 muessen jedoch bei Einreise oder Ausreise dem kanadischen Zoll bekannt gegeben werden. Mit anderen Worten, bis CAD 9,999.99 braucht man die eingefuehrte Summe nicht angeben. Dasselbe trifft auf alle Wertpapiere (wie z.B. Aktien) zu.

Peter Iden Kanadischer Zoll-Spezialist Brampton, Ontario, Kanada

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{ 26 Kommentare… unten lesen oder hinzufügen }

Logistiker 6. Dezember 2009 um 07:16

Da ich nur speditionell mit Kanada beschäftigt bin und dem dazugehörigen Zoll, würde es mich jedoch interessieren wie Kanada mit Holwaren umgeht in Umzugsgut.
Immherin muß jedes eingeführte Holz nach Kanada ja nach IPPC Norm behandelt sein was ja nicht der Fall sein drüfte bei (Vollholz)Möbeln etc.
Wie schon gesagt, bei Umzugsinventar fehlt jegliche Erfahrung :)

John J Feller 5. Mai 2010 um 16:22

ich bin zwar nicht Zollspezialist aber habe immerhin rund 35 Jahre Erfahrung mit Verzollung von Umzugsguetern (settlers permits) fuer meine Immobilienkunden. Verarbeitetes Holz in Moebeln ist problemlos. Schnitt- oder Bauholz in kleinen Mengen, dh, fuer den Eigenbedarf, zB Ausbau eines Zimmers etc, wurde bisher noch nie nach einem Zertifikat gefragt. Neue (ungebrauchte) Waren (auch Holz) benoetigen Belege ueber den Kaufspreis und das Kaufsdatum. Speziell fuer die Auswanderung gekaufte Waren sind kein Umzugsgut (!) und der Zoll kann dafuer Gebuehren und Steuern erhaben. Wichtig alles klar deklarieren und nummerieren (Kisten, Kartons etc) und eine Liste erstellen. Es darf nichts verkauft oder weggegeben werden waehrend 12 Monaten nach der Einfuhr, sonst fallen Zoll und Steuern an. Es sind mir diesbezueglich keine Nachkontrollen bekannt aber auch Zoellner fahren gern aufs Land um eine Inspektion durchzufuehren. Berechtigt dazu sind sie.

John J Feller 5. Mai 2010 um 16:35

Peter Iden ist ein Fachmann fuer Verzollungen aller Art. Sein Unternehmen ist gross genug fuer grosse Firmen aber auch leistungsfaehig um sich um individuelle kleinere Probleme und Loesungen von Einzelkunden zu kuemmern. Ich kenne ihn seit rund 20 Jahren.
Noch eine Anmerkung zum Umzugsgut: Werkzeuge, die der Einwanderer fuer seine berufliche Taetigkeit benoetigt sind kein zollfreies Umzugsgut (!) und muessen daher verzollt und versteuert werden (separat auf der Liste mit Werten auffuehren). Das gilt zB fuer Profimesser und Werkzeuge fuer einen Metzger, Werkzeugschluessel fuer einen Mechaniker etc etc.

Thorsten Wetzig 5. Mai 2010 um 17:25

Holzwaren
Wir haben im Fruehjahr 2010 unsere Umzugskisten hier in Kanada erhalten. Darin waren auch zwei Vollholzregale und zwei Holzlaufraeder fuer Kinder. Es gab keine spezielle Behandlung oder Gebuehren dafuer. Zumindest nicht fuer uns. Thorsten

Peter Iden 10. Mai 2010 um 19:58

Bei fertigen Moebeln und anderen “behandelten” Holzprodukten, die als Einwanderer-Eigentum eingefuehrt werden, gibt es fast nie Probleme mit dem Zoll. Es kann allerdings passieren, dass ein Container vom Zoll inspiziert wird und dabei z.B. unbehandlte Holz-Paletten unter groesseren Moebelstuecken oder Elektro-Geraeten gefunden werden. Die Entscheidung wird jedem Zollbeamten individuell ueberlassen. Fast alle Holz-Tarife im kanadischen Zollsystem benoetigen eine Erklaerung, die bei kommerziellen Sendungen abgegeben werden muessen. Viel dieser Tarife sind von der CFIA “freigegeben” worden, d.h. sie muessen zwar unter bestimmten Richtlinien und Kriterien gemeldet werden, genau wie viele Fleisch- und Molkerei-Produkte, aber sie werden ohne Inspektion freigegeben. P.I.

Falk 27. August 2010 um 14:27

Ich fliege mit meinem Hund (8 jahre) im september nach toronto…jetzt meine frage: muss ich dazu ein amtstierärztliches gutachten anfertigen lassen über den gesundheitszustand oder reicht da der eurpopäische reisepass für haustiere aus? die impfbestimmungen erfüllt mein hund…ist alles vollständig. ich werde irgendwie durch die einreisebestimmungen auf der botschaftsseite nicht schlau! erst heisst es “ein amtstierärztliches gutachten” und dann wieder “der impfausweiss reicht”. selbst persönliches anrufen bei der botschaft in berlin brachte mich kein stück weiter da die mitarbeiter selbst angeblich darüber nix wüssten und zudem noch sehr unfreundlich sind! also ist es notwendig ein gutachten vom verterinärsamt zu holen oder reicht nun das tierärztliche gutachten aus?? danke

Peter Iden 27. August 2010 um 16:49

Hunde koennen ohne Probleme nach Kanada eingefuehrt werden, solange ein Impfschein (Impf-Ausweis) gegen Tollwut (Rabies) ODER ein Tierarzt-Zertifikat (Veterinary Certificate) vorgewiesen wird. Der Ausweis oder das Zertifikat muss in Englisch oder Franzoesisch uebersetzt sein.

Unter Umstaenden muss auch verbal oder durch einen Kaufschein (Rechnung) oder ein aelteres Bild bewiesen werden, dass der Hund persoenlich geeignet ist und nicht in Kanada verkauft oder belassen wird. Allerdings ist solch eine Anfrage sehr selten, aber der illegale Handel mit hochpreisigen Hunden und anderen Tieren kann dazu fuehren.

Das Impf-Zertifikat muss den Hund klar identifizieren (Art, Farbe, Gewicht), und ebenfalls das benutzte lizensierte Impfmittel erwaehnen, sowie die Dauer seiner Wirksamkeit (bis zu 3 Jahre). Impfscheine ohne Wirksamkeit-Datum werden als gueltig fuer ein Jahr angesehen. Fuer Hunde von Besuchern und Transit-Reisenden besteht kein Quarantaene-Zwang.

Wenn die obigen Regeln nicht befolgt werden, kann der Zoll-Beamte verlangen, dass ein Impfschein innerhalb kurzester Zeit vorgelegt wird. Die Notwendigkeit einer sofortigen Tollwut-Impfung in Kanada wird alllerdings individuell von den Beamten entschieden. Tollwut-Impfungen in Kanada koennen bis zu $ 100 kosten.

Diensthunde wie Blindenhunde sind von diesen Regeln ausgenommen, solange sie mit ihren Eigentuemern einreisen.

Fuer Katzen bestehen dieselben Regeln.

Achtung: Ontario hat die strengsten Gesetze mit Bezug auf Hunde. Pit-bulls duerfen nicht in die Provinz gebracht werden, und die Anwendung von Maulkoerben fuer einige oder alle Hunde-Arten ist in vielen Orten durch “Municipal Bylaws” gesetzlich erforderlich.

http://www.inspection.gc.ca/english/anima/imp/petani/canine.shtml

Dorsch, Karl-Heinz 7. November 2010 um 12:49

Hallo,
wir, Brigitte und Karl-Heinz, möchten unser Wohnwagen-Gespann in 2011 mit
„Seabridge“ nach Halifax verschiffen. Nun war bisher nicht in Erfahrung zu bringen, wie das Prozedere beim Zoll im Ankunfts-Hafen (Halifax) genau abläuft.
Von einer Gespann-Verschiffung habe ich leider noch nichts gelesen, deshalb wende ich mich heute an euch.

Es stellen sich uns folgende Fragen:
Vor der Abfahrt:

1. An wird der Schlüssel der Fahrerkabine ausgehändigt ?
2. Wer bekommt den Schlüssel für die Wohnkabine ?
Nach der Ankunft:

Wie läuft die Zoll-Inspektion ab, wenn der Wohnbereich verschlossen ist.

Unsere Vorstellung ist, im Zugfahrzeug (Toyota LC) die hinteren Sitze zu entfernen und an deren Stelle eine Schlafmöglichkeit zu schaffen (für Fahrten ohne Wohnwagen).
Unter der Liegefläche möchten wir eine absperrbare, festmontierte Kiste installieren und darin Werkzeug und eine Engel-Kühlbox unterbringen.
Der Rest wird im WoWa verstaut.

Vielleicht kann uns jemand Hinweise zu o.g. Thema geben.
Herzlichen Dank im Voraus und
beste Grüsse aus München

Brigitte und Karl-Heinz

Peter Iden 7. November 2010 um 17:52

Hallo, Brigitte und Karl-Heinz:
Die meisten Industrie-Laender haben Zollregeln, die es unterbinden oder sogar verbieten, verschifften Fahrzeugen persoenliches Eigentum “beizupacken”, mit
Ausnahme eines Wagenhebers und einem Reserverad. Auch darf der Tank nicht mehr als viertelvoll sein. Ich wuerde zuerst einmal Seabridge darauf ansprechen,
denn Fahrzeugtransporte sind, soweit ich weiss, eines ihrer Aufgabengebiete. Sie
muessen sich nach den Zollregeln des Ankunftlandes richten und sollten mit diesen bekannt sein. Meine Firma macht keine persoenlichen Fahrzeug-Importe, weil diese fast immer mit irgend welchen Behoerden-Regeln in Konflikt kommen.
Beste Gruesse,
Peter Iden.

John J Feller 7. November 2010 um 21:39

Ich vermisse die Angabe ob Ihr 2 nach Kanada einwandert oder bloss als Touristen das Land bereisen wollt.
Diese Angabe waere zweifellos hilfreich.
Die Kriterien sind dann leicht unterschiedlich.
Bedenkt , dass das Motorfahrzeug ab Hafenausfahrt bei einer kanadischen Versicherungsgesellschaft versichert sein muss (!), welche auch eine noch so kurze, ev. nur streckenbedingte Durchfahrt durch die USA abdecken muss. Ev. sollte Eure bisherige Versicherungsgesellschaft eine kanadische Versicherungs als Referenz geben (nicht jede kanadische Versicherung deckt derartige Gefaehrte ab) und auch eine Bestaetigung ueber bisheriges unfallfreies Fahren sonst koennten die Versicherunsgpraemien ins Unermesslich steigen. Bin immer wieder erstaunt ueber die unvollstaendigen Angaben von Fragestellern.

Dorsch, Karl-Heinz 8. November 2010 um 08:54

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Die Fagestellungen meinerseits resultieren daraus, dass auch bei Seabrigde keine
verbindliche Aussage zu bekommen war. Alles andere, wie Kraftrstoffinhalt im Tank und Versicherungen war mir bekannt und deshab von mir auch nicht angefragt. Unsere Rundreise wird ca. 5-6 Monate dauern und hat nur touristischen Charakter.

John J Feller 8. November 2010 um 21:16

Habe soeben mit dem Zoll in Bathhurst NB (zustaendig fuer Halifax) gesprochen. Sehr freundlich und hilfsbereit Telefon 001 506 636 5064 danach “english” und dann “1″ und dann “O”.
Es muss nur bestaetigt werden, dass die bestehende Versicherung auch fuer Unfaelle in Canada haftet. sonst keine Vorschriften irgendwelcher Art. Nicht mal eine Sicherheitshinterlage wird verlangt. Allerdings keine Pflanzen, keine Fleischwaren und kein Saatgut, sonst…”gute Fahrt!” Ich war diesbezeuglich selber auch interessiert aber ansonsten ist Peter Iden der eindeutige Verzollungsspezialist.

Uwe Thill 19. Mai 2011 um 07:04

Hallo,
da wollten meine Frau und ich doch unlängst einer Gesangskollegin meiner Frau zum 70sten Geburtstag eine Freude machen und schickten Ihr ein von mir selbstgemaltes Bild als Geschenk nach Vancouver Island. Abgesehen davon, das es von uns hier am 07.04.2011 abgesandt wurde, kam es erst am 16.05.2011 dort an. Ich habe das Paket mit dhl verfolgen können. Es lag ca. 15 Tage beim Zoll. Endlich aber wurde das Paket angeliefert und nun mußten unsere Freunde CAD 130.– zahlen. Das Paket war von DHL aus für 500.– € versichert. Ich hatte auch groß ” gift ” darauf vermerkt. Wie kann ein Geschenk soviel Zoll kosten? Könnten Sie mir da Auskunft geben? Danke schon jetzt für Ihre Freundlichkeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen Uwe Thill

John J Feller, SCV 19. Mai 2011 um 16:51

mit Kunstwerken und Antiquitaeten ist es eben so eine Sache. Der Zoll muss vorgaengig abklaeren, dass es sich nicht um ein gestohlenes oder sonst wertvolles Werk handelt. Deshalb muessen Abklaerungen gemacht werden die eben etwas Zeit benoetigen. Als Rat: bei Versand derartiger “Geschenke” von der lokalen Polizeistelle (beim Versender) eine Bestaetigung in entweder E oder F mit Stemepln etc ausfertigen lassen, wonach es sich tatsaechlich um ein Geschenk handelt und der Wert hoechstens sentimental sei. Die Zollabfertigung geht wesentlich schneller und Zoll und Steuern sind auch maessiger bezw. O.

Uwe Thill 21. Mai 2011 um 19:26

Lieber Herr John Feller,
herzlichen Dank für Ihre Auskunft. Das nächste Mal bin ich schlauer und werde Ihre Anweisungen befolgen. Trotz allem, finde ich es nicht richtig vom kanadischen Zoll. Alles Liebe und danke
Uwe Thill

Kathrin 26. Juli 2011 um 15:53

Hallo,

ich besuche von August bis September meinen Freund, der für ein Jahr mit einem “Working Holiday” Visum in Kanada ist.
Jetzt würde ich ihm gerne seine Playstation 3 (Wert ca 600 Euro) mitbringen, damit er im Winter, wenn es sehr kalt ist, eine Beschäftigung hat… Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob ich dann nich ganze Menge Zoll zahlen müsste. Er wird die Playstation dann im April zwar natürlich wieder mit nach Deutschland bringen, allerdings weiß ich auch hier nicht, ob mir ein Zollbeamter das glauben würde.
Ich bringe ihm übrigens auch ein Fahrrad mit, welches er auch wieder mit nach Deutschland nehmen wird…

Was kann ich tun, bzw ist es überhaupt möglich das ohne Zoll zu zahlen nach Kanada einzufliegen?

Vielen Dank im Voraus,
mit besten Grüßen,

Kathrin

Peter Iden 26. Juli 2011 um 23:34

Mitbringsel fuer den persoenlichen Gebrauch sind kein Problem. Allerding nicht in der Original-Verpackung, das ist ein Zeichen, dass man es in Kanada belassen oder sogar verkaufen will. Solche Artikel sind zollpflichtig, wie auch Geschenke im Wert ueber $ 20.00. Fuer das Fahrrad gilt dasselbe: jeglicher Gebrauch in Kanada ausser zur persoenlichen Fortbewegung bei Besuchen ist zollpflichtig. Sollte es in Kanada hinterlassen werden, muss der Zoll bezahlt werden. Das sind die offiziellen Regeln, aber ein Zollbeamter kann natuerlich unabhaengig davon eine Entscheidung treffen. Ausnahmen sind eben – wie ueberall – die Regel. Gruss, Peter Iden.

Kathrin 27. Juli 2011 um 09:50

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das heißt obwohl mein Freund auf jeden Fall die Playstation und das Fahrrad wieder mit nach Deutschland bringen wird, werde ich höchst wahrscheinlich Zoll zahlen müssen, weil ich die jenige bin die es mit nach Kanada bringt, aber nicht mehr mit zurück nach Deutschland bringt… Wenn mein Freund bezeugen könnte, dass er es mit zurück nimmt, könnte das etwas helfen?

Und das mit der Originalverpackung, das ist ein guter Tipp – das hatte ich mir auch schon gedacht.

Gruss,
Kathrin

Peter Iden 28. Juli 2011 um 16:35

“Wenn mein Freund bezeugen könnte, dass er es mit zurück nimmt, könnte das etwas helfen?”

Absolut nicht, Kathrin. Eine Einfuhr ist endgueltig, ausser sie wird zur Demonstration oder fuer eine Show gemacht, oder sie wird von derselben Person (Besucher) wieder ausgefuehrt. Alles andere wird eben fuer den Gabrauch in Kanada betrachtet und ist demnach zollpflichtig.

P.I.

widmann bille 22. August 2011 um 00:12

Hallo,
ich möchte wissen ob man eingeschweißten Käse (vakuum verpackt) als Geschenk mitnehmen darf ca 1 kg ?
und wie man es auf der Zollerklärung angeben muß?
für die Antwort vielen Dank im voraus
Gruß B.

Bernd 31. August 2011 um 11:19

Ergänzend zur Mitnahme von original-vakuumverpacktem Käse (mit Haltbarkeitsdatum meine Frage:
darf ich auch derart verpackte Wurst (Salami), Schokolade, Suppen, Brot und Marmelade für den anfänglichen Eigenbedarf mitnehmen?
Gruß
Bernd

Sascha 22. September 2011 um 19:29

Hallo,
ich fliegen im februar eine woche nach Kanada und werde da einige sportveranstaltungen anschauen, da ich mir gerne einige textielien wie z.b Trikot, T-shirt usw kaufen möchte würde ich gerne wissen ob es da bei der Ausreise in Kanada und Einreise in Deutschland beim Zoll probleme geben könnte??
Für wieviel $ oder € darf ich in Kanada Einkaufen um keine probleme am zoll zubekommen?

ich bedanke mich schonmal für die Antwort

Gruß
Sascha

Peter Iden 28. September 2011 um 09:08

Es gibt keine Begrenzung des Wertes der Sachen, die man in Kanada einkaufen und nach Deutschland zurueck bringen kann. Aber der Deutsche Zoll hat, wie
alle anderen Laender ausser der EU, bestimmte Grenzen der Werte, die man
zollfrei einfuehren darf. Auf dieser Seite wird es erklaert:
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html
Beste Gruesse,
Peter Iden.

Andre 11. Oktober 2011 um 06:46

Hallo,

ich bin ein Weinliebhaber und möchte einen Teil meiner Sammlung (ca 100 Flaschen) zu meinem Freund (er ist kanadier) senden. Er selbst sammelt Wein. Leider konnte ich nichts finden welche Zollgebühren anfallen oder ob es überhaupt möglich ist solch große Mengen an Wein zu verschiffen. Es handelt sich herbei nicht um ein Gewerbe!!! Wir sind Weinliebhaber und behalten alles im privaten Bereich!

Für eine kurze Meldung wo ich Informationen über die Verschiffung von Wein finden kann bin ich sehr Dankbar!

Gruß,
Andre

John J Feller, SCV 11. Oktober 2011 um 15:56

das kommt drauf an in welcher Provinz der Freund wohnt. Greundsaetzlich braucht es fuer jede Provinz eine Importbewilligung bei welcher der Weintarif mit den Provinzsteuern erhoben wird, dann nimmt Canada eine Importgebuehr, wenn Rechnung ueber den Kaufspreis des Weines (bei einer Sammlung, wohl eher schwierig) beigelegt ist sonst wird der Wert nach Alkoholgehalt und Volumen berechnet. Das ganze Unterfangen ist zwar nicht unmoeglich aber ich wuerde sagen bei einem Flaschenwert von 10 Euros kostet die Importtaxe leicht mal noch weitere 10-15 Euros plus den Transport. Die Post darf keinen Alkohol befoerdern, also muss es per Fracht (Schiff oder Flugzeug) verschickt werden. Einwanderer haben es etwas leichter, da dort der Zoll oftmals etwas nachsichtiger ist.

Peter Iden 15. Oktober 2011 um 16:52

Hallo, Andre:

Generell stimme ich mit John ueberein. Aufgrund deiner Anfrage sowie mehrerer persoenlicher E-mails ieber dasselbe Thema habe ich einen Beitrag “Alkohol-Importe nach Kanada” fuer KanadaSpezialist geschrieben, der wohl in Kuerze hier erscheinen wird (danke, Thomas). Im Voraus hier ein Auszug, der deine Anfrage behandelt:

Nicht kommerzielle Alkohol-Importe in groesseren Mengen sind natuerlich ebenfalls erlaubt, vorausgesetzt dass sie nur fuer den persoenlichen Gebrauch bestimmt sind und dass man einem strikten Protokoll dafuer folgt. Je nach Provinz braucht man eine vorherige Bewilligung des lokalen Liquor Control Boards, wofuer man natuerlich die individuellen Werte der Flaschen und Weinarten angeben muss. Bei Weinsammlungen ueber mehrere Jahre koennte die Wertbestimmung allerdings problematisch werden.

In British Columbia z.B. sieht es so aus:

Fuer eine 750ml Flasche Wein im Wert von CAD 8.00 zahlt man bei der Einfuhr CAD 8.69 in diversen Zoll- und Steuer-Gebuehren ($ 0.03 Zoll, $ 0.47 Luxus-Steuern, 12% Mehrwert-Steuern, 85% BC Liquor Board Fee). Die Zollgebuehren sind minimal; der Haupt-Profit geht an die provinziellen Regierungen aund Agenturen.

Die $ 8.00 Flasche kostet also nochmals $ 8.69 an der Grenze, also insgesamt $ 16.69. aber fuer $ 16.69 kann man in British Columbia (oder in Ontario, wo die Einfuhr-Kosten aehnlich sind) schon eine recht gute Flasche in einem der LDB- oder LCBO-Leaden kaufen. Da allerdings der Maximum BC Liquor Board Fee $ 12.75 pro Flasche ist, wuerde sich der Import von teuren Weinen wahrscheinlich lohnen.

Beste Gruesse aus Kanada,

Peter Iden.

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